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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
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Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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Berechnung eines Lüftungskonzeptes für Wohngebäude

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Verfügbarkeit: 111 Artikel
Energieberater & Sachverständiger für Gebäude und Heizungsanlagentechnik

Beschreibung

Wann wird eine Berechnung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 benötigt?

- bei Neubau
- bei Veränderung am Gebäude, Fenster mehr wie 1/3 erneuert
- bei Abdichtung der Dachflächen größer 1/3
- wenn Luftvolumen im Haus zum Feuchteschutz größer als durch Lufteinlass gegeben

Ein Lösungsvorschlag kan sein:

- Freie Lüftung bzw. Querlüftung
- KWL Anlage
- Dezentrale Lüftung

Ein Lüftungskonzept gibt eine eindeutige Planung der Lüftung für einen Raum, ein Gebäude oder für ähnliche Bauwerke an. Laut DIN 1946-6 muss die Lüftungsanlage von Wohnungen nutzerunabhängig realisiert werden: also auch ohne die Bewohner funktionieren. Für jeden Neubau und für jedes zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen muss ein Lüftungskonzept erstellt werden.

Welche Anforderungen muss die Lüftungsanlage erfüllen?

Lüftungsstufen im Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 im Überblick:

1. Lüftung zum Schutz vor Feuchte: Mit der Grundlüftung sollen Feuchteschäden vermieden werden. Der Feuchteschutz muss auch bei längerer Abwesenheit und Leerstand der Wohneinheit gewährleistet sein. Hinweis: Die Berechnung im Lüftungskonzept erfolgt ohne Wäschetrocknung und ohne Bewohnereinfluss in der Wohneinheit.

2. Reduzierte Lüftung: Diese Lüftung soll eine schadstofffreie Raumluft und den Bautenschutz auch bei zeitweiliger Abwesenheit der Bewohner gewährleisten - beispielsweise, wenn die Bewohner im Urlaub sind.

3. Nennlüftung: Hierbei handelt es sich um die normale Nutzung der Wohneinheit inklusive aktiver Fensterlüftung, bei der ein hygienischer Mindeststandard gehalten und der Bautenschutz gewährleistet ist.

Diese Stufe wird am Häufigsten in der Praxis verwendet, wenn die bewohnte Wohneinheit dauerhaft vor Feuchteschäden geschützt werden soll.

4. Intensivlüftung: Diese Lüftung bezieht sich auf zeitweilig entstehende Feuchtespitzen, die beispielsweise durch Kochen oder Waschen entstehen und zusätzlich zur aktiven Fensterlüftung abgetragen werden müssen.

Stundensatz 95,-

Preis nach Stundenaufwand oder Festpreis auf Anfrage.

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