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Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen. Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf diese Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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Verfügbarkeit: 10 Artikel
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