Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

Haftungsausschluß

  1. 1. Inhalt des Onlineangebotes
    Der Seitenbetreiber stellt den Online-Marktplatz ausschließlich für Mitglie­der des Königreiches Deutschland zur Verfügung. Bei Verstößen gegen die Kooperationsbedingun­gen behält sich der Seitenbetreiber Eingriffe vor.
  2. 2. Verweise und Links
    Von Inhalten zu extern verlinkten Internetseiten oder Internetauftritten di­stanziert sich der Seitenbetreiber ausdrücklich.
  3. 3. Freistellung
    1. 3.1
      Innenverhältnis
      Von Ansprüchen, die Mitglieder geltend machen aufgrund Verletzung von Rechten durch andere Mitglieder zu den hier eingestellten Angeboten und Produkten, ist der Seitenbetreiber freigestellt.
    2. 3.2
      Außenverhältnis
      Für die Inanspruchnahme durch Dritte haften die Mitglieder hinsichtlich der von ihnen eingestellten Angebote und sonstigen Inhalte oder wegen deren sonstiger Nutzung der angebotenen Dienste.

Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Bezie­hung mit dem Königreich Deutschland verwendet.

Sehr wichtig:

O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich
u n t e r s a g t.


Der Trinkgeld-König - Reich werden durch Trinkgeld

12471
9,00 E-Mark
Verfügbarkeit: 5 Artikel
Um einzukaufen bitte zuerst anmelden

Dieses Produkt kann nicht Ihrem
Warenkorb hinzugefügt werden weil Sie nicht angemeldet sind.

Auf die Wunschliste
Wir schaffen durch unsere Angebote, einen hohen Mehrwert für dich: → Wir haben uns gef...

Beschreibung

Der Trinkgeld-König

Reich werden durch Trinkgeld

überarbeitete Auflage, exklusiv bei uns erhältich
als digitaler Ratgeber

 

Mit Trinkgeld reich werden? 

Kann man das wirklich? Immer wieder hört man die Geschichten, wie Tellerwäscher zu Millionären werden. Warum sollte man dann also nicht auch als Kellner reich werden können?

Es geht beim verdienen von Trinkgeld freilich nicht um Millionensummen. Aber es geht darum, das maximale aus dem Kontakt mit dem Kunden herauszuholen. Einmal für den eigenen Arbeitgeber, aber auch für das eigene Trinkgeld.

Während die Einnahme-Summen der Dienstleister (z.B. Restaurant) in Form von Preisen, z.B. in der Speisenkarte, feststehen, gibt es hingegen für die Höhe von Trinkgeldbeträgen keinen festen Rahmen. Und genau hier liegt Ihre ganz große Chance für die Servicekraft: Alles ist möglich!

Der Einnahmehöhe von Trinkgeld sind absolut keine Grenzen gesetzt. Ob und wie viel Trinkgeld Sie erhalten, haben Sie als Servicekraft zu einem sehr großen Teil selber in der Hand. Es kommt einzig darauf an, was Sie konkret unternehmen, damit Kunden Ihnen nicht eine Geldeinheit (GE), sondern zehn GE geben oder Ihnen statt acht GE, zwanzig GE in die Hand drücken. Es ist ein Unterschied, ob Sie am Ende eines Arbeitstages mit 15,- GE Trinkgeld nach Hause kommen oder mit 200,00 GE oder gar noch mehr!

Wie Sie als Servicekraft tatsächlich solche hohen oder noch weit höhere Trinkgelder erwirtschaften können, erfahren Sie in diesem einzigartigen Trinkgeld-Ratgeber. Lassen Sie sich nicht weiter mit Hungerlöhnen und minimalen Trinkgeldern abspeisen. Vervielfachen Sie mit den cleveren Tricks dieses Trinkgeldratgebers Ihre Trinkgeld-Einnahmen und werden Sie damit zum "Trinkgeld-König".

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Vorwort
  • Vom Hungerlohn-Empfänger zum Topverdiener
  • Zehn bis fünfzehn Prozent
  • Zum Selbstverständnis des Servicepersonals
  • Wechseln Sie doch den Job!
  • Äußere Bedingungen müssen stimmen
  • Und Ihre persönlichen Voraussetzungen?
  • Welche Tricks sind denn wirklich erfolgreich?
  • 35 Tricks für mehr Trinkgeld
  • Schlusswort

 

Wie geht es nach dem Kauf weiter:

  • du erhältst deine Login-Daten
  • du kannst auf den Ratgeber per Smartphone, Tablet oder Desktop-PC jederzeit zugreifen

 

Geld-zurück-Garantie:
Falls du nicht zufrieden sein solltest, erstatten wir dir bis zu 60 Tage nach Kauf, das Geld zurück.

über Kadari erhältst du unser Angebot abgabenfrei.

Bewertungen

Keine Bewertungen gefunden